Qualität ist für Sie wertvoll?
Das trifft sich gut. Denn dann passen wir gut zueinander und sollten zusammenarbeiten.
Das trifft sich gut. Denn dann passen wir gut zueinander und sollten zusammenarbeiten.
Damit sich unsere Mitarbeiter für Sie bemühen, bemühen wir uns stets um unsere Mitarbeiter:
Als Auftraggeber für Isolierarbeiten sind Sie verpflichtet, im Falle einer Prüfung bestimmte Dokumente vorweisen zu können. Auf Wunsch stellen wir Ihnen diese gerne zur Verfügung:
Wir sind ein Meisterbetrieb mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Isoliererbranche und halten unsere Versprechen:
Zur Abdeckung des Haftungsrisikos des Auftraggebers wird bestätigt, daß wir laufend für je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunden mindestens den jeweils gesetzlich/tariflich gültigen Bruttostundenlohn ausbezahlen und daß neben den gesetzlichen Abzügen keine weiteren Abzüge von zu zahlendem Entgelt vorgenommen werden.
Unserer Verpflichtung zur Zahlung der Sozialkassenbeiträge (Teilnahme an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft) sowie der Winterbeschäftigungs-Umlage zur Aufbringung der Mittel für die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft kommen wir ordnungsgemäß nach.
Auch unsere Nachunternehmer weisen wir darauf hin, die gesetzlichen Entlohnungsvorschriften einzuhalten. Entsprechende Erklärungen liegen vor.
Die Geschäftsleitung,
München, 23.12.2015