Qualität ist für Sie wertvoll?

Das trifft sich gut. Denn dann passen wir gut zueinander und sollten zusammenarbeiten.

Gerne stellen wir uns größten Qualitätsansprüchen – als Leitfaden legen wir jedem Projekt unsere Qualitäts-Checkliste zu Grunde.

Ausgezeichnete Mitarbeiter

Damit sich unsere Mitarbeiter für Sie bemühen, bemühen wir uns stets um unsere Mitarbeiter:

  • Wir zahlen ausnahmslos Mindestlohn
  • Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig geschult
  • Wir informieren uns stets über den aktuellen technischen und gesetzlichen Stand in und um die Isolierer-Branche
  • Alle Monteure verfügen über die Erste-Hilfe-Ausbildung

Ausgezeichneter Service

Als Auftraggeber für Isolierarbeiten sind Sie verpflichtet, im Falle einer Prüfung bestimmte Dokumente vorweisen zu können. Auf Wunsch stellen wir Ihnen diese gerne zur Verfügung:

  • Fachunternehmerbescheinigung
  • LAR Bescheinigung (Leitungs-Anlagen-Richtlinie)
  • Übereinstimmungserklärungen
  • Materialzertifikate und Prüfzeugnisse aller verbauten Produkte

Ausgezeichneter Betrieb

Wir sind ein Meisterbetrieb mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Isoliererbranche und halten unsere Versprechen:

  • Wir halten die Energie-Einsparungs-Verordnung EnEV zu 100 % ein. Immer.
  • Auf Wunsch können wir jederzeit eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen
  • Als Meisterbetrieb verweisen wir Sie gerne auf unsere Zertifikate und Urkunden (s. rechts)

Mindestlohnerklärung / Eigenerklärung

Zur Abdeckung des Haftungsrisikos des Auftraggebers wird bestätigt, daß wir laufend für je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunden mindestens den jeweils gesetzlich/tariflich gültigen Bruttostundenlohn ausbezahlen und daß neben den gesetzlichen Abzügen keine weiteren Abzüge von zu zahlendem Entgelt vorgenommen werden.

Unserer Verpflichtung zur Zahlung der Sozialkassenbeiträge (Teilnahme an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft) sowie der Winterbeschäftigungs-Umlage zur Aufbringung der Mittel für die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft kommen wir ordnungsgemäß nach.

Auch unsere Nachunternehmer weisen wir darauf hin, die gesetzlichen Entlohnungsvorschriften einzuhalten. Entsprechende Erklärungen liegen vor.

Die Geschäftsleitung,
München, 23.12.2015